# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 1993, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Wörschach vom 29. August 1993 aufgehoben wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 1993, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Wörschach vom 29. August 1993 aufgehoben wird

§ 1

Auf Grund des § 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, i. d.

F. LGBl. Nr. 87/1986, wird folgendes verordnet:

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Wörschach vom 29. August 1993 betreffend die Durchführung einer Volksbefragung in der Gemeinde Wörschach wird aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer