# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 1993 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Arnfels und der Gemeinde Oberhaag (je politischer Bezirk Leibnitz)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 1993 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Arnfels und der Gemeinde Oberhaag (je politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Arnfels und der Gemeinde Oberhaag haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindordnung 1967, in der gegenwärtigen Fassung, folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

Von der Katastralgemeinde Kitzelsdorf (66016) der Gemeinde Oberhaag wird eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 531/1 im Ausmaß von 97 m2 ausgeschieden und in die Katastralgemeinde Arnfels (66002) der Marktgemeinde Arnfels eingegliedert.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer