# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. November 1993 über die Ver-leihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hofkirchen bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. November 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hofkirchen bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Hofkirchen bei Hartberg wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Blau eine wachsende Spitze von Rauten aus Hermelin und roten, silbern facettierten Rauten."

§ 2

Die der Gemeinde Hofkirchen bei Hartberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer