# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1993 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Sulmeck-Greith, politischer Bezirk Deutschlandsberg, und der Gemeinde Oberhaag, politischer Bezirk Leibnitz

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 1993 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Sulmeck-Greith, politischer Bezirk Deutschlandsberg, und der Gemeinde Oberhaag, politischer Bezirk Leibnitz

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976 und 14/1982, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde

Sulmeck-Greith sowie der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Oberhaag haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, i. d. g. F., folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Änderung der Grenze auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, mit Wirkung vom 1. Jänner 1994 die Genehmigung erteilt.

§ 3

Insoweit durch diese Änderung der Gemeindegrenzen die Grenzen der Gerichtsbezirke Eibiswald und Leibnitz berührt werden, hat die Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung BGBl. Nr. 368/1925, die Zustimmung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer