# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. November 1993 über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Sankt Lambrecht und der Gemeinde Sankt Blasen (beide politischer Bezirk Murau)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. November 1993 über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Sankt Lambrecht und der Gemeinde Sankt Blasen (beide politischer Bezirk Murau)

Gemäß § 37 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, i. d. F. der Kundmachung LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird kundgemacht:

Die im politischen Bezirk Murau gelegene Marktgemeinde Sankt Lambrecht und die Gemeinde Sankt Blasen haben eine Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Abwasserbeseitigung unter dem Namen „Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Sankt Lambrecht und der Gemeinde Sankt Blasen zur gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Abwasserbeseitigung" errichtet. Die Wirksamkeit tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer