# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, mit der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, mit der ein Formular für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes festgelegt wird

Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 134/1993, wird verordnet:

§ 1

Für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 18 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ist das in der Anlage enthaltene Formular zu verwenden.

(Anmerkung: Formular siehe LGBl. 1994, Seite 5)

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer