# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Jänner 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde St. Ruprecht an der Raab (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Jänner 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde St. Ruprecht an der Raab (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Marktgemeinde St. Ruprecht an der Raab wird mit Wirkung vom 1. März 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In blauem Schild eine nach vorne gerichtete mit ihrer Tor- und Fensteröffnungen durchbrochene silberne Kirche mit seitlichem quadratischem Turm mit je einem Rundbogenfenster unter dem mit einem Wetterhahn besteckten Spitzdach, die erniedrigte Apsis und das Langhaus mit Rundbogentor bis zu je zwei erhöhten Rundbogenfenstern gequadert, die Spitzgiebelfront durch hohes Rundbogentor, zwei Rundbogenfenster und ein Rundfenster gegliedert, Apsis und Giebel mit je einem Kreuz besteckt; die Kirche wird links oben von einem silbernen Salzfaß begleitet."

§ 2

Die der Marktgemeinde St. Ruprecht an der Raab ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer