# Gesetz vom 9. Dezember 1993, mit dem das Steiermärkische Bezügegesetz geändert wird

Gesetz vom 9. Dezember 1993, mit dem das Steiermärkische Bezügegesetz geändert wird

Das Steiermärkische Bezügegesetz, LGBl. Nr. 28/ 1973, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 82/1991, wird wie folgt geändert:

Artikel I

Die Bezüge und Auslagenersätze nach den §§ 3, 4 und 6 sowie die Ruhebezüge nach den §§ 21 Abs. 3 und 30 Abs. 2 bemessen sich für das Jahr 1994 nach den Ansätzen des Jahres 1993. Allfällige Erhöhungen ab 1. Jänner 1995 sind auf der Basis der Bezüge 1993 zu berechnen.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

KrainerHirschmann

LandeshauptmannLandesrat