# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 1994 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Gallen

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 1994 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in St. Gallen

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde St. Gallen werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

(Anmerkung: Karte siehe LGBl. 1994, Seiten 83 und 84)

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer