# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 1994 über die Errich-tung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Frojach-Katsch und der Marktgemeinde Sankt Peter am Kammersberg (beid politischer Bezirk Murau)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 1994 über die Errich-tung einer Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Frojach-Katsch und der Marktgemeinde Sankt Peter am Kammersberg (beid politischer Bezirk Murau)

Gemäß § 37 Abs. 6 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachungen LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird kundgemacht:

Die im politischen Bezirk Murau gelegene Gemeinde Frojach-Katsch und die Marktgemeinde Sankt Peter am Kammersberg haben eine Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Abwasserbeseitigung unter dem Namen „Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Sankt Peter am Kammersberg und der Gemeinde Frojach-Katsch zur gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Abwasserbeseitigung" errichtet. Die Wirksamkeit tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer