# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Andrä-Höch (politischer Bezirk Leibnitz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Andrä-Höch (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Sankt Andrä-Höch wird mit Wirkung vom 1. August 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Grün ein mit rotem Faden innen bordiertes silbernes Andreaskreuz, aus den Schildrändern in die Felder silbern je eine belaubte Weintraube wachsend."

§ 2

Die der Gemeinde Sankt Andrä-Höch ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer