# Gesetz vom 23. April 1994, mit dem das Steiermärkische Parteienförderungsgesetz geändert wird

Gesetz vom 23. April 1994, mit dem das Steiermärkische Parteienförderungsgesetz geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Steiermärkische Parteienförderungsgesetz, LGBl. Nr. 17/1992, wird geändert wie folgt:

Dem Artikel III wird folgender Artikel IV angefügt:

„Artikel IV

Die auf Grund dieses Gesetzes zustehenden Ansprüche verringern sich ab dem Jahre 1994 um 5 Prozent."

KrainerRessel

LandeshauptmannLandesrat