# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 1993 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Niederöblarn und der Gemeinde St. Martin am Grimming (je politischer Bezirk Liezen)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Dezember 1993 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Niederöblarn und der Gemeinde St. Martin am Grimming (je politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 27/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982 und 87/1986, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Niederöblarn und der Gemeinde St. Martin am Grimming haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, in der gegenwärtigen Fassung, folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 die Genehmigung erteilt.

§ 3

Insoweit durch diese Änderung der Gemeindegrenzen die Grenzen der Gerichtsbezirke Gröbming und Irdning berührt werden, hat die Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 368/1925, die Zustimmung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer