# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Thal (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Thal (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Thal wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Thal eine Urkunde ausgefertigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer