# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Mühlen (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Mühlen (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Mühlen wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Mühlen eine Urkunde ausgefertigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer