# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 1994 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Ehrenhausen

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 1994 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Ehrenhausen

Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde Ehrenhausen werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

(Anmerkung: Karte siehe LGBl. 1994, Seite 202)

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer