# Gesetz vom 8. November 1994, mit dem das Steiermärkische Landesvertragsbedienstetengesetz geändert wird (Landesvertragsbedienstetengesetz-Novelle 1994)

Gesetz vom 8. November 1994, mit dem das Steiermärkische Landesvertragsbedienstetengesetz geändert wird (Landesvertragsbedienstetengesetz-Novelle 1994)

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das gemäß § 2 Abs. 1 des Steiermärkischen Landesvertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 125/1974, als Landesgesetz geltende Vertragsbedienstetengesetz 1948, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 99/1993, wird wie folgt geändert:

„(1a) Die Voraussetzung der fachlichen Eignung gemäß Abs. 1 Z. 3 umfaßt auch die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen."

„(4) Das gleiche gilt

Artikel II

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

KrainerHirschmann

LandeshauptmannLandesrat