# Gesetz vom 8. November 1994, mit dem das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1974 geändert wird (Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetznovelle 1994)

Gesetz vom 8. November 1994, mit dem das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz 1974 geändert wird (Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetznovelle 1994)

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz vom 5. März 1974, LGBl. Nr. 30/1974, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 16/1984, wird wie folgt geändert:

„(1a) Die Voraussetzung der allgemeinen Eignung gemäß Abs. 1 lit. d umfaßt auch die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bei Verwendungen, für deren Ausübung die Beherrschung der deutschen Sprache in geringerem Umfang genügt, ist ihre Beherrschung in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß nachzuweisen."

„(4) Das gleiche gilt

Artikel II

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

KrainerSchachner-Blazizek

LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter