# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird

Gemäß § 38 Abs. 3, in Verbindung mit den §§ 28 Abs. 3 und 4, 36 Abs. 1 und 37 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes (KALG), LGBl. Nr. 78/1957, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 46/1992, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1993, LGBl. Nr. 79/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 102/1994, über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten wird wie folgt geändert:

Artikel I

Im Anhang A „Operative Eingriffe" Gruppe III Pos.-Nr. 61 lautet:

„Laparoskopie – diagnostisch als selbständiger Eingriff 61".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer