# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 1995, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 1995, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25, in der Fassung LGBl. Nr. 38/1994, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der in Durchführung des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 nähere Bestimmungen zu diesem Gesetz erlassen werden (Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993), LGBl. Nr. 26/1993, in der Fassung LGBl. Nr. 48/1994 und 39/1995, wird wie folgt geändert:

In § 21 Abs. 1 erster, zweiter und dritter Satz wird die Frist „bis zum 31. Dezember 1995" durch „bis zum 31. Dezember 1999" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer