# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Jänner 1996, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Jänner 1996, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird

Auf Grund des Artikels 103 Abs. 2 des B-VG 1920, in der Fassung von 1929, des § 3 Abs. 1 des B-VG, betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierung außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, des § 7 Abs. 4 und des § 30 des L-VG 1960, LGBl. Nr. 1, zuletzt in der Fassung LGB1. Nr. 107/1994, wird verordnet:

Artikel I

Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, in der letzten Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 4/1996, wird geändert wie folgt:

Die Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung (Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung) lautet:

Anlage zu § 2:

Geschäftsverteilung der Steiermärkischen Landesregierung

A. Landeshauptmann Waltraud KLASNIC

Der übrige Geschäftsbereich der Rechtsabteilung 7 hinsichtlich der Gemeindeverbände mit überwiegend landwirtschaftlicher Struktur und alle Gemeinden, mit Ausnahme jener Gemeinden mit SPÖBürgermeistern, Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten sowie Finanzangelegenheiten einschließlich Förderungen; generelle Angelegenheiten jedoch im Korreferat mit dem Ersten Landeshauptmannstellvertreter.

B. Erster Landeshauptmannstellvertreter

ao. Univ.-Prof. DDr. Peter SCHACHNER-BLAZIZEK

C. Landesrat Günter DÖRFLINGER

D. Landesrat Dr. Gerhard HIRSCHMANN

E. Landesrat Dipl.-Ing. Herbert PAIERL

F. Landesrat Erich PÖLTL

G. Landesrat Ing. Hans-Joachim RESSEL

H. Landesrat Dr. Anna RIEDER

I. Landesrat Dipl.-Ing. Michael SCHMID

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Klasnic