# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die Verordnung betreffend das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Liezen, LGBl. Nr. 83/1991, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 2/1993, geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die Verordnung betreffend das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Liezen, LGBl. Nr. 83/1991, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 2/1993, geändert wird

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1991, LGBl. Nr. 83/1991, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 2/1993, betreffend das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Liezen, wird geändert wie folgt:

Artikel I

Auf Grund der §§?11 und 12 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127, zuletzt geändert durch die Steiermärkische Raumordnungsnovelle 1994, LGBl. Nr. 1/1995, wird verordnet:

§ 2 Abs. 5 Z. 2 lautet:

„2.Zur Verwirklichung der Zielsetzung nach Z. 1 lit. c ist die Errichtung und Erweiterung von Einkaufszentren I in allen Gemeinden des Bezirkes mit nachfolgenden Ausnahmen ausgeschlossen:

–Die Erweiterung von rechtmäßig bestehenden Einkaufszentren I im zentralörtlichen Kerngebiet des regionalen?Zentrums Liezen. –Die Verlegung von in anderen Baugebieten rechtmäßig bestehenden Einkaufszentren I in das zentralörtliche Kerngebiet des regionalen Zentrums Liezen."

Artikel II

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer