# Gesetz vom 17. Oktober 1995, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird (Wohnbauförderungsgesetznovelle 1995)

Gesetz vom 17. Oktober 1995, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird (Wohnbauförderungsgesetznovelle 1995)

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 25, in der Fassung LGBl. Nr. 38/1994, wird wie folgt geändert:

Artikel I

„(6) Bei der Neuvermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Sanierung hat der Vermieter das Recht, unbeschadet der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, folgende Positionen auf die Dauer des Förderungszeitraumes der Berechnung des Mietzinses zugrunde zu legen:

–die Annuitäten des Förderungsdarlehens,

–die Annuitäten geförderter Darlehen (Abstattungskredite) abzüglich der Annuitäten- oder Zinsenzuschüsse,

–eine Rücklage für die ordnungsgemäße Erhaltung,

–die gesetzliche Umsatzsteuer."

Artikel II

(1) Artikel I Z. 1 tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.

(2) Artikel I Z. 2 tritt mit 10. Juni 1991 in Kraft.

KlasnicSchmid

LandeshauptmannLandesrat