# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1996, betreffend die Ausstellung von Bescheinigungen über die Saatgutanerkennung

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. März 1996, betreffend die Ausstellung von Bescheinigungen über die Saatgutanerkennung Gemäß § 4 des Gesetzes vom 14. März 1922, LGBl. Nr. 147, betreffend die Anerkennung des Saatgutes, wird verlautbart, daß die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark gemäß §§ 1 und 2 dieses Gesetzes auf die Dauer von drei Jahren, beginnend mit 1. Juni 1996, zur Ausstellung von Bescheinigungen über die Saatgutanerkennung ermächtigt wurde.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landesrat:

Pöltl