# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kapellen (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kapellen (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Kapellen wird mit Wirkung vom 1. Juni 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Schildfüllend eine wachsende silberne gotische Kapellenwand, gegliedert in Schattenfarbe durch vier zweifach getreppte Strebepfeiler, deren äußere an die Schildränder stoßen; in den Flanken blau durchbrochen je ein zweibahniges Maßwerkfenster, im mittleren rot durchbrochenen Fenster ein gestürzter silberner Drache."

§ 2

Die der Gemeinde Kapellen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic