# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönberg-Lachtal (politischer Bezirk Murau) gehörenden Ortschaft „Schönberg bei Niederwölz" auf „Schönberg-Lachtal"

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Schönberg-Lachtal (politischer Bezirk Murau) gehörenden Ortschaft „Schönberg bei Niederwölz" auf „Schönberg-Lachtal"

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Schönberg-Lachtal in der Sitzung vom 20. September 1994 beschlossenen Änderung des Namens des zur genannten Gemeinde gehörenden Ortes von „Schönberg bei Niederwölz" auf „Schönberg-Lachtal" gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Juni 1996 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann

Waltraud Klasnic