# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gössenberg (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gössenberg (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Gössenberg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Grün allseits anstoßend übereinander drei gestürzte eingebogene silberne Spitzen, in den seitlichen Feldern je ein schräg auswärts gerichtetes beblättertes silbernes Edelweiß."

§ 2

Die der Gemeinde Gössenberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic