# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Trieben (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Trieben (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Trieben wird mit Wirkung vom 30. Juni 1996 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Marktgemeinde Trieben eine Urkunde ausgefertigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic