# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Frutten-Gießelsdorf (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Frutten-Gießelsdorf (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Frutten-Gießelsdorf wird mit Wirkung vom 1. September 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Rot golden über ein in Furchenstich durch drei Dreiecke unter Randrillen gezierten kupferzeitlichen Tasse ein neunblättriger, vier Trauben tragender Weinstock in Gestalt eines Lebensbaumes."

§ 2

Die der Gemeinde Frutten-Gießelsdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic