# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Februar 1996, mit der die Verordnung der Marktgemeinde Edelschrott vom 11. August 1992, Zl. 616/1992, gemäß § 100 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung aufgehoben wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Februar 1996, mit der die Verordnung der Marktgemeinde Edelschrott vom 11. August 1992, Zl. 616/1992, gemäß § 100 Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung aufgehoben wird

§ 1

Gemäß § 100 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung wird die Verordnung der Marktgemeinde Edelschrott vom 17. August 1992, mit welcher das Weggrundstück 1765, KG. Edelschrott, Abzweigung Pölzlkreuz bis zur Weggabelung Auenweg, als Gemeindestraße aufgelassen und in freies Gemeindevermögen übereignet wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic