# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. August 1996 über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Kalwang und der Gemeinde Wald am Schoberpaß (beide politischer Bezirk Leoben)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. August 1996 über die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Kalwang und der Gemeinde Wald am Schoberpaß (beide politischer Bezirk Leoben) Gemäß § 37 (6) der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird kundgemacht:

Die im politischen Bezirk Leoben gelegene Marktgemeinde Kalwang und die Gemeinde Wald am Schoberpaß haben eine Verwaltungsgemeinschaft zum Zwecke der gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Abwasserbeseitigung unter dem Namen „Verwaltungsgemeinschaft der Marktgemeinde Kalwang und der Gemeinde Wald am Schoberpaß zur gemeinsamen Besorgung der öffentlichen Abwasserbeseitigung" errichtet. Die Wirksamkeit tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic