# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. September 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kulm bei Weiz (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. September 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kulm bei Weiz (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Kulm bei Weiz wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Blau über dem Schildfuß ein an die seitlichen Schildränder stoßender in der Mitte eingedellter silberner Berg, in den aus dem Schildfuß fünf beblätterte silberne Schilfrohre mit roten Kolben wachsen."

§ 2

Die der Gemeinde Kulm bei Weiz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic