# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Oktober 1996 über die Aufhebung einer Bestimmung des regionalen Entwicklungsprogramms für die Planungsregion Radkersburg

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Oktober 1996 über die Aufhebung einer Bestimmung des regionalen Entwicklungsprogramms für die Planungsregion Radkersburg

Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 VfGG 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 1996, V 48/96- 6, zu Recht erkannt:

Die Ziffer 2 des § 3 Abs. 8 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1993, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Radkersburg erlassen wird, LGBl. Nr. 8/1994, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic