# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Halltal (politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Halltal (politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Gemeinde Halltal wird mit Wirkung vom 1. Dezember 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Rot golden über einer Salzkufe ein der Mitte zu abnehmender geminderter Balken aus dem zwei aneinander und an die äußeren Schildränder stoßende Fichten wachsen."

§ 2

Die der Gemeinde Halltal ausgefertige Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic