# Gesetz vom 10. Dezember 1996, mit dem das Landesgesetz über eine Einmalzahlung für den öffentlichen Dienst in den Jahren 1996 und 1997 geändert wird

Gesetz vom 10. Dezember 1996, mit dem das Landesgesetz über eine Einmalzahlung für den öffentlichen Dienst in den Jahren 1996 und 1997 geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Landesgesetz über eine Einmalzahlung für den öffentlichen Dienst in den Jahren 1996 und 1997, LGBl. Nr. 43/1996, wird wie folgt geändert:

„(1) Die am 1. Mai 1996 gebührende Einmalzahlung ist gemeinsam mit dem Bezug oder der Pension für den Monat Mai 1996, die am 1. Jänner 1997 gebührende Einmalzahlung ist gemeinsam mit dem Bezug oder der Pension für den Monat Jänner 1997 auszuzahlen."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

KlasnicHirschmann

LandeshauptmannLandesrat