# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Mai 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leitersdorf im Raabtal (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Mai 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leitersdorf im Raabtal (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Leitersdorf im Raabtal wird mit Wirkung vom 1. Juni 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Von Gold und Rot schrägrechts geteilt, farbverwechselt in jedem Feld ein Mühlrad und bogenförmig aus dem Vordereck ein Ackergelbstern vorwärts und aus dem Schildfuß hinten ein Hundszahn rückwärts wachsend."

§ 2

Die der Gemeinde Leitersdorf im Raabtal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic