# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Riegersberg (politischer Bezirk Hartberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Riegersberg (politischer Bezirk Hartberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994 und 75/1995, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Riegersberg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Von Rot und Schwarz durch einen links gestuften goldenen Wellenbalken geteilt, oben golden vorwärts schräg die Krümme eines Abtstabes, drei (1 : 2) anstoßende Kugeln umschließend, unten schräg auswärts gebogen ein goldener Fruchtzweig mit drei (1 : 2) anstoßenden eingeschriebenen Äpfeln."

§ 2

Die der Gemeinde Riegersberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic