# Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 29. Juli 1997 über die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesgesetzblatt

Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 29. Juli 1997 über die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesgesetzblatt

Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Jänner 1976, LGBl. Nr. 27/1976, wird kundgemacht:

Die Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. März 1991, LGBl. Nr. 24/1991, über die Genehmigung der Namen der in der Gemeinde Lassing (politischer Bezirk Liezen) aus den bestehenden sechs Ortschaften neugebildeten 18 Ortschaften, wird wie folgt berichtigt:

Die neugebildete Ortschaft „Teschmitz" hat richtig „Treschmitz" zu lauten.

Der Landeshauptmann:

Klasnic