# Gesetz vom 10. Juni 1997, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Gesetz vom 10. Juni 1997, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 25, in der Fassung LGBl. Nr. 38/1994 und 11/1996, wird wie folgt geändert:

Artikel I

Dem § 40 wird angefügt:

„4.natürlichen oder juristischen Personen für Maßnahmen im Sinne der Z. 3 in den Jahren 1997 und 1998. Für diese Bauinitiative dürfen Mittel von insgesamt 200,000.000 Schilling verwendet werden."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.

KlasnicSchmid

LandeshauptmannLandesrat