# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. September 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schrems bei Frohnleiten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. September 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schrems bei Frohnleiten (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995 und 41/1997, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Schrems bei Frohnleiten wird mit Wirkung vom 1. November 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Durch Schnitte von Tannenreisig und Rotbuchenzweigen von Blau, Silber und Rot geteilt, im Mittelfeld schräg gekreuzt ein Gezähe alter Form in Schwarz."

§ 2

Die der Gemeinde Schrems bei Frohnleiten ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic