# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. November 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Mettersdorf am Saßbach (politischer Bezirk Radkersburg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. November 1997 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Mettersdorf am Saßbach (politischer Bezirk Radkersburg)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinde Mettersdorf am Saßbach wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1998 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Mettersdorf am Saßbach eine Urkunde ausgefertigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Waltraud Klasnic