# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 1997 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Dobl sowie der Marktgemeinde Unterpremstätten (je politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 1997 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Dobl sowie der Marktgemeinde Unterpremstätten (je politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung, LGBl. Nr. 72/1997, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Dobl und der Marktgemeinde Unterpremstätten haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1998 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic