# Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Dezember 1997 über die Ermächtigung zur Ausstellung von Mopedausweisen

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Dezember 1997 über die Ermächtigung zur Ausstellung von Mopedausweisen

Auf Grund des § 31 Abs. 2 Führerscheingesetz – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997, wird verordnet:

§ 1

Nachstehende Behörden werden ermächtigt, Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Mopedausweis auszustellen:

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für den Landeshauptmann:

Der Landesrat:

Ing. Hans-Joachim Ressel