# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. März 1998 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Sinabelkirchen und der Gemeinde Oberrettenbach (je politischer Bezirk Weiz und Gerichtsbezirk Gleisdorf)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. März 1998 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Sinabelkirchen und der Gemeinde Oberrettenbach (je politischer Bezirk Weiz und Gerichtsbezirk Gleisdorf)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung LGBl. Nr. 72/1997, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Weiz und Gerichtsbezirk Gleisdorf gelegenen Marktgemeinde Sinabelkirchen und der Gemeinde Oberrettenbach haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenze beschlossen:

Von der Katastralgemeinde Oberrettenbach (68133) der Gemeinde Oberrettenbach werden die Grundstücke 655/6, 655/7 und 655/8 im Gesamtausmaß von 763 m2 ausgeschieden und in die Katastralgemeinde Unterrettenbach (68155) der Marktgemeinde Sinabelkirchen eingegliedert. Diese Grundstücke erhalten die Grundstücksnummer 927, 928 und 929 in der Katastralgemeinde Unterrettenbach (68155).

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic