# Gesetz vom 3. Februar 1998, mit dem das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992 geändert wird

Gesetz vom 3. Februar 1998, mit dem das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992 geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 55, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 13/1997, wird geändert wie folgt:

Artikel I 1. § 34 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die neuerrechneten Tourismusinteressentenbeiträge sind auf volle Zehn-Schilling-Beträge abzurunden."

2. Im § 37 Abs. 1 heißt es statt „15. Juli" „31. Oktober".

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

KlasnicHirschmann

LandeshauptmannLandesrat