# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Saifen-Boden (politischer Bezirk Hartberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Saifen-Boden (politischer Bezirk Hartberg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde Saifen-Boden wird mit Wirkung vom 1. August 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In rotem Schild ein goldgesäumter blauer Pfahl, pfahlweise begleitet vorne von einer goldenen Wasserwaage, hinten von einer goldenen Kornähre."

§ 2

Die der Gemeinde Saifen-Boden ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic