# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Bad Aussee und der Gemeinde Grundlsee (je politischer Bezirk Liezen und Gerichtsbezirk Bad Aussee)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 1998 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Bad Aussee und der Gemeinde Grundlsee (je politischer Bezirk Liezen und Gerichtsbezirk Bad Aussee)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung LGBl. Nr. 72/1997, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Stadtgemeinde Bad Aussee und der Gemeinde Grundlsee haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 die Genehmigung erteilt. Landeshauptmann Waltraud Klasnic