# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberdorf am Hochegg (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 1998 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberdorf am Hochegg (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997 und 72/1997, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Oberdorf am Hochegg wird mit Wirkung vom 1. August 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In silbernem Schild ein mit einem silbernen Faden innen bordiertes schwarzes Kreuz, bewinkelt von grünen Rosenzweigen mit je einer roten Rose mit silbernen Staubgefäßen."

§ 2

Die der Gemeinde Oberdorf am Hochegg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic