# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1998 über die Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1998 über die Aufhebung einer Bestimmung einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg

Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 VfGG 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. Oktober 1998, V 62/96- 12, zu Recht erkannt:

§ 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 28. März 1985, Z 11.0 La 20/1984, betreffend eine „Gesamtverordnung von Bundes- und Landesstraßen; L 646", mit dem für den gesamten Straßenzug ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 16 Tonnen Gesamtgewicht und auch eine gleichartige Gewichtsbeschränkung für die Laßnitzbrücke bei km 0,901 verordnet wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1999 in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic