# Gesetz vom 22. September 1998 über begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro (Steiermärkisches Euro-Begleitgesetz)

Gesetz vom 22. September 1998 über begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro (Steiermärkisches Euro-Begleitgesetz)

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Soweit der Zinsfuß für Eskontierungen der Oesterreichischen Nationalbank (im folgenden Diskontsatz) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Landesgesetzen verwendet wird, tritt mit 1. Jänner 1999 an seine Stelle der durch das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998, festgelegte und in weiterer Folge der durch die Oesterreichische Nationalbank verlautbarte Basiszinssatz.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter

KlasnicSchachner